Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2026

1. Anbieter / Vertragspartner

FRESA Immobilien – Inhaber Fred Gaschk
Gropiusstraße 7, 48163 Münster
Telefon: 02501 5997240
E-Mail: info@fresa-immobilien.de

USt-Id.:DE459392477

Aufsichtsbehörde nach § 34c GewO: Ordnungsamt der Stadt Münster

2. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Maklerleistungen von FRESA Immobilien gegenüber Kunden (Verbraucher und Unternehmer), soweit nicht schriftlich/ in Textform abweichend vereinbart.
(2) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere aus Exposé, Objektunterlagen, Maklervertrag, Reservierungs-/Suchauftrag, gehen diesen AGB im Zweifel vor.

3. Maklerleistungen / Tätigkeit

(1) FRESA Immobilien erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen rund um den Abschluss von Hauptverträgen (z. B. Kauf, Miete/Pacht) über Immobilien.
(2) Ein bestimmter Erfolg (z. B. Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist) ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(3) Objektangaben (Flächen, Baujahr, Zustand, Beschaffenheit, Energiekennwerte etc.) beruhen regelmäßig auf Angaben Dritter (z. B. Eigentümer, Behörden, Verwalter). Eine Gewähr für deren Richtigkeit wird nur bei ausdrücklicher Zusage übernommen.

4. Zustandekommen des Maklervertrags / Textform

(1) Ein Maklervertrag kann durch ausdrückliche Beauftragung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, z. B. durch Anforderung eines Exposés oder die Inanspruchnahme einer Besichtigung, wenn auf die Provisionspflicht hingewiesen wurde.
(2) Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

5. Weitergabe von Informationen / Vertraulichkeit

(1) Sämtliche von FRESA Immobilien überlassenen Informationen (Exposé, Adresse, Grundrisse, Fotos, Unterlagen, Kontaktdaten) sind nur für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von FRESA Immobilien zulässig.
(3) Verstößt der Kunde gegen das Weitergabeverbot und kommt es dadurch zu einem Vertragsschluss mit dem Dritten, bleibt ein Provisionsanspruch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften/vereinbarten Provision unberührt.

6. Maklercourtage / Provision

(1) Die Höhe der Maklercourtage ergibt sich aus der jeweiligen Objektanzeige / dem Exposé / einer gesonderten Provisionsvereinbarung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, versteht sich die Courtage inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
(3) Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn infolge der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von FRESA Immobilien ein Hauptvertrag wirksam zustande kommt (§ 652 BGB).
(4) Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Hauptvertrags fällig (bei aufschiebender Bedingung erst mit Eintritt der Bedingung).
(5) Der Kunde verpflichtet sich, FRESA Immobilien den Abschluss des Hauptvertrags unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen Auskunft über die wesentlichen Vertragsdaten zu erteilen (Kaufpreis/Miete, Vertragspartner, Datum).

7. Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnung/Einfamilienhaus (Verbraucher)

(1) Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten (§§ 656a–656d BGB).
(2) Vereinbarungen zur Kostenübernahme/Erstattung sind nur wirksam, soweit sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (insb. mindestens hälftige Tragung/Spiegelung und Fälligkeitsvoraussetzungen).

8. Doppeltätigkeit

FRESA Immobilien ist – soweit gesetzlich zulässig und nicht abweichend vereinbart – berechtigt, auch für die jeweils andere Partei (z. B. Verkäufer und Käufer) tätig zu werden (Doppeltätigkeit/Doppelmakler).

9. Aufwendungsersatz

Ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde (§ 652 Abs. 2 BGB).

10. Haftung

(1) FRESA Immobilien haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Eine Haftung für die Richtigkeit von Angaben Dritter (z. B. Wohn-/Nutzflächen, behördliche Genehmigungen, Baulasten) besteht nur bei ausdrücklicher Zusicherung. Kunden wird empfohlen, Angaben vor Vertragsabschluss eigenständig/mit Fachleuten zu prüfen.

11. Datenschutz

FRESA Immobilien verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Details sind in der Datenschutzerklärung auf der Website geregelt.

12. Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)

FRESA Immobilien ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (Angabe nach § 36 VSBG – soweit anwendbar.)

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand Münster.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.